Schritt 1

Erste Anfrage

Sie schildern kurz die Situation, hinterlassen einen Kontakt und nennen die gewünschte Sprache. Für den Einstieg genügt das Wesentliche.

Schritt 2

Prüfung der Unterlagen und Jurisdiktion

Es wird geklärt, welche Schritte nach ukrainischem Recht erfolgen, wo deutsche Zuständigkeiten beginnen und welche Unterlagen bereits vorbereitet werden können.

Schritt 3

Abstimmung der Strategie

Beratungsformat, Fristen, Unterlagen sowie Bedarf an Apostille, Vollmacht, Übersetzung oder prozessualen Maßnahmen werden sauber abgestimmt.

Schritt 4

Praktische Begleitung

Danach folgt die Umsetzung: Dokumente, Erbrecht, Immobilien, Familiensachen, Gerichte in der Ukraine und die Koordination grenzüberschreitender Schritte.

Wichtig zu wissen

  • Zuerst wird bestimmt, welche Jurisdiktion maßgeblich ist und wo tatsächlich ein deutscher Anwalt eingebunden werden muss.
  • Es werden nur die Unterlagen angefordert, die wirklich helfen, die Sache rechtlich einzuordnen.
  • Sie verstehen vorab, welche Schritte folgen, welche Fristen relevant sind und welches Format der Begleitung sinnvoll ist.

Ergebnis der ersten Beratung

Was nach der ersten Einschätzung klar sein sollte

  • Welches Recht auf die Situation anwendbar ist und welche rechtliche Ausgangslage besteht.
  • Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und was der nächste Schritt ist.
  • Ob ein einmaliger Rat genügt oder eine laufende Begleitung sinnvoll ist.

Direkter Start

Eine kurze Anfrage reicht für den ersten Schritt

Rufen Sie an, schreiben Sie in WhatsApp oder senden Sie eine Anfrage über das Formular. Nach der ersten Prüfung wird klar, welche Unterlagen gebraucht werden und wie die Zusammenarbeit aufgebaut wird.

Anrufen Beratung anfragen