Erste Anfrage
Sie schildern kurz die Situation, nennen einen Rückkanal und die gewünschte Sprache.
So arbeiten wir
Am Anfang genügt eine kurze Schilderung der Situation. Nach der ersten Einordnung wird geprüft, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Rechtsordnung betroffen ist und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Sie schildern kurz die Situation, nennen einen Rückkanal und die gewünschte Sprache.
Es wird geprüft, welche Punkte ukrainisches Recht betreffen und welche Unterlagen erforderlich sind.
Beratungsformat, Fristen, Unterlagen, Vollmacht, Apostille, Übersetzung oder prozessuale Schritte werden abgestimmt.
Danach folgen die vereinbarten Schritte: Dokumente, Erbrecht, Immobilien, Familienangelegenheiten, Gerichte oder die Koordination mit einem deutschen Anwalt.
Wichtig zu wissen
Ergebnis der ersten Beratung
Direkter Start
Für die erste Anfrage braucht es keinen langen Bericht. Nennen Sie den Kern der Angelegenheit, einen Rückkanal und die gewünschte Sprache.